Soziales

Die Stadt muss selbstverständlich eine Solidargemeinschaft sein, in der die Schwächeren von den Stärkeren getragen werden.

  • Die Ausgabenpolitik im größten Haushaltsanteil muss jedoch grundsätzlich überprüft und mit nachvollziehbaren Vergaberegeln ausgestattet sein, um parteipolitische Einflussnahme zu Gunsten oder Ungunsten einzelner Träger zu unterbinden.
  • Vergabegrundlage muss immer das Leistungsangebot sein.
  • Beendigung des Automatismus in Bezug auf Leistungen und Verträge, sondern einheitliche und transparente Leistungsverträge mit auskömmlichen Finanzierungs- und Zuschussmodellen.
  • Überprüfung von Mietmodellen oder Kostenübernahmen für Sondereffekte (z.B. die Kostenübernahme von Gebäudesanierungen im Eigentum des Trägers).
  • Evaluierung und Revision von Verträgen in Bezug auf die vereinbarte Kostenstruktur und dem haushaltsrechtlichen Grundsatz von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.